AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Beförderungsbedingunen für Linien-, Rund-, Veranstaltungs-, Sonder- und Charterfahrten

Gültig ab Januar 2012

1 Allgemeines


1.1 Die allgemeinen Beförderungsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen der Reederei Eddyline & Reederei Hadynski – im folgenden Gesellschaft genannt – und ihren Vertragspartnern / Fahrgästen. Mit dem Abschluss eines Buchungs- bzw. Chartervertrages bzw. mit dem Erwerb einer Fahrkarte erkennt der Fahrgast die allgemeinen Beförderungsbedingungen als verbindlich an. Nur diese Beförderungsbedingungen sind Vertragsbestandteil. Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.


1.2 Der Umfang der Leistung beinhaltet die Beförderung von Personen.


1.3 Der Zustieg auf das Schiff ist an den Ausgangsstationen 15 Minuten vor Abfahrt möglich. Bei Erreichen der Endstation ist das jeweilige Schiff unverzüglich zu verlassen. Ausnahmen hierzu bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch die Gesellschaft.

1.4 Den Anordnungen des Schiffspersonals ist im Interesse eines geregelten Schiffsverkehrs und zur Sicherheit der Fahrgäste gemäß §§ 1.03 / 1.07 / 9.04 / 9.05 und 9.06 der Binnenschifffahrtsstraßenordnung unbedingt Folge zu leisten.


1.5 In den Innenräumen der Schiffe ist der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken nicht erwünscht.

1.6 Die private Benutzung von Musikinstrumenten sowie Tonwiedergabegeräten an Bord ist gestattet, soweit sich andere Fahrgäste nicht gestört fühlen.

2 Fahrpreise / Ermäßigungen


2.1 Die Fahrpreise für Fahrgäste sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen.

2.1.1 Kinder unter 6 Jahren fahren kostenfrei. Kinder bis 14 Jahre werden nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befördert. Die Beaufsichtigung der Kinder obliegt den Begleitpersonen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die Sicherheit der Kinder durch deren Verhalten an Bord nicht gefährdet ist.

2.2 Es gilt folgende Freiplatzregelung für Linien-/ Rundfahrten sowie Sonder- und Veranstaltungsfahrten (außer Silvester):

– 1 Freiplatz ab 10 Erwachsene
– 2 Freiplätze ab 20 Erwachsene
– 3 Freiplätze ab 50 Erwachsene
– 4 Freiplätze ab 100 Erwachsene


2.3 Prinzipiell wird nur eine Preisvergünstigung pro Fahrt wirksam. Es gilt jeweils die höchste Vergünstigungsstufe. Rabatte werden nicht kombiniert.

2.4 Senioren sind Erwachsene ab dem 65. Lebensjahr (Legitimation) oder unter Vorlage eines gültigen Rentenausweises.

2.5 Schüler und Studenten bis 25 Jahre oder nach Vorlage eines gültigen Studentenausweises 


3 Beförderung von Kleintieren und Fahrzeugen


3.1 Fahrräder werden nur in begrenzter Anzahl für einen Streckenabschnitt mitgenommen (keine Hin- und Rückfahrt und keine Buchung möglich). Dies gilt nicht auf Rundfahrten.

3.2 PKW’s, Krafträder, Ruder- und Paddelboote werden nicht befördert.

3.3 Kinderwagen und Rollstühle von Fahrgästen werden entsprechend der Platzkapazität an Bord kostenfrei auf eigene Gefahr mitgenommen. Für die Unterbringung solcher Fahrzeuge kann das Schiffspersonal einen bestimmten Platz zuweisen.

3.4 Tiere werden in begrenztem Umfang mitgenommen. Mitgebrachte Tiere sind vom Reisenden ständig zu beaufsichtigen. Hunde sind kurz an der Leine zu halten.

4 Gepäckbeförderung / Fundsachen

4.1 Leicht tragbares Handgepäck kann der Fahrgast bei sich halten, wenn dadurch andere Mitreisende nicht belästigt werden.

4.2 Die Beförderung größerer Gepäckstücke erfolgt kostenlos in begrenztem Umfang und auf eigene Gefahr. Bei Unterbringung des Gepäcks ist den Anordnungen des Schiffspersonals zu folgen.

4.3 Feuergefährliche, ätzende, giftige, explosive oder übel riechende Gegenstände und solche, die den Mitreisenden lästig fallen können, sind von der Beförderung ausgeschlossen.

4.4 Für die Beförderung seines Gepäcks auf das Schiff bzw. vom Schiff hat der Fahrgast selbst zu sorgen.

4.5 Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden auf Gefahr und Kosten des Eigentümers bis zu 14 Tage aufbewahrt. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Zurückgelassene Gegenstände werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. An Bord gefundene Sachen sind unverzüglich dem Schiffspersonal zu übergeben. Ein Anspruch auf Finderlohn besteht nicht.

5 Fahrkarten


5.1 Gebuchte Fahrkarten erhalten Sie an unseren Fahrscheinverkaufsstellen entlang der Strecke grundsätzlich bis spätestens 20 Minuten vor Fahrtbeginn.

5.2 Zur Mitfahrt sind nur Fahrgäste mit gültigem Fahrschein gemäß der Preisliste berechtigt. Fahrausweise sind zur Gewährleistung einer reibungslosen Abfertigung beim Zustieg des Schiffes persönlich und offen vorzuzeigen, während der Fahrt aufzubewahren, an Bord auf Verlangen zur Nachprüfung vorzulegen.

5.3 Bei Fahrten über die Zielstrecke hinaus müssen Fahrscheine an Bord beim Schiffspersonal unaufgefordert nachgelöst werden.

5.4 Bereits gekaufte Fahrscheine, die vom Fahrgast aus Gründen, die die Gesellschaft nicht zu verantworten hat (z.B. Witterung, Stau, Krankheit, Verlust usw.), nicht genutzt wurden, werden nicht erstattet.

5.5 Für den Versand von Fahrkarten aller Art sowie Wertgutscheinen fällt eine Versandkostenpauschale in Höhe von 6,00 € an, die vorab mit dem Fahrpreis zu überweisen ist. Gutscheine haben eine Gültigkeit von 3 Jahren. Wertgutscheine sind Zahlungsmittel. 


6 Fahrgeldrückerstattung

6.1 Wegen Schiffsausfällen werden unbenutzte Fahrscheine am Lösungstag durch die Ausgabestelle zurückgenommen und das Fahrgeld bar erstattet.

6.2 Für teilweise nicht benutzte Fahrscheine ist eine anteilige Fahrpreiserstattung während des fahrplanmäßigen Verkehrszeitraumes der Schiffe nur möglich, wenn die volle Nutzung zweifelsfrei durch schiffsbedingte Abweichungen vom Fahrplan, bei Schiffsausfällen bzw. von der Gesellschaft zu vertretende Umstände nicht möglich war. Dem Antrag auf Rückerstattung ist stets der komplette Originalfahrschein beizufügen. Hat das Schiff erst weniger als die Hälfte der vom Kunden gewählten Strecke zurückgelegt, erhält dieser den vollen Fahrpreis zurück, anderenfalls die Hälfte. Die Rückgabe erfolgt an den Verkaufsstationen. Darüber hinausgehende Ansprüche, z.B. Rückerstattung von Kosten für öffentliche Verkehrsmittel, werden nicht berücksichtigt.

6.3 Bei entwerteten Fahrscheinen besteht kein Rückerstattungsanspruch.

7 Buchungsbedingungen (Linien-, Rund-, Veranstaltungs- und Sonderfahrten)

7.1 Für o.g. Fahrten der Gesellschaft besteht die Möglichkeit, Buchungen in Auftrag zu geben. Die Buchung garantiert die Mitnahme, nicht einen bestimmten Sitzplatz im Innen- oder Außenbereich des Schiffes. Bestimmte Sitzplätze (Innenbereich) werden im Zusammenhang mit einer schriftlichen Buchung einer gastronomischen Leistung – bei Verfügbarkeit – reserviert. Bei Buchung einer Fahrt mit einer im Fahrpreis enthaltenen gastronomischen Leistung wird der Fahrgast im Innenbereich platziert.

7.2 Als Vertragspartner gilt der Auftraggeber.


7.3 Generell werden, freitags bzw. am Vortag eines Feiertages, ab 16.00 Uhr keine Buchungen für das kommende Wochenende, einschließlich Montag sowie für den Feiertag bearbeitet. Die Tickets können direkt am Fahrscheinverkauf erworben werden.

7.4 Die Bezahlung kann bar, per Rechnungslegung / Voucher (für Firmen nach vorheriger Buchung) – Kartenzahlung ist an Bord nicht möglich. Voucher für Veranstalter werden unter Angabe der Buchungsvertragsnummer / Kundennummer und der aktuell bestellten Personenzahl unter Angabe der Rechnungsadresse am Fahrscheinverkauf entgegengenommen. Werden keine vollständigen Reiseunterlagen (wie Voucher) beim Kauf der Fahrausweise vorgelegt, muss bar bezahlt werden. Zahlungsmittel in ausländischen Währungen werden nicht akzeptiert. Evtl. anfallende Bankgebühren, die durch die Zahlungsart des Kunden entstehen, gehen zu seinen Lasten. Kartenzahlung ist an Bord nicht möglich.


7.5 Kann der Auftraggeber aus nicht von der Gesellschaft zu vertretenden Gründen die von ihm bestellte Leistung am Fahrtag nicht oder nicht voll in Anspruch nehmen, muss die gebuchte Leistung dennoch bezahlt werden.

7.6 Stornierungsbedingungen – Bei Nichtantritt der gebuchten Fahrt ohne vorherige fristgemäße Stornierung wird dem Auftraggeber der volle, im Buchungsvertrag festgelegte Fahrpreis in Rechnung gestellt. – Am Fahrtag selbst wird der Gesamtfahrpreis für die gebuchte Leistung erhoben.

7.6.1 Stornierungsbedingungen Linien- und Rundfahrten – Ein Rücktritt vom Vertrag muss spätestens 24 Stunden vor Fahrtantritt schriftlich oder telefonisch bei der Gesellschaft eingehen.

7.6.2 Stornierungsbedingungen Veranstaltungs- und Sonderfahrten – Ein Rücktritt vom Vertrag muss spätestens 21 Werktage vor Fahrtantritt schriftlich bei der Gesellschaft vorliegen. Danach gelten nachfolgende

Stornierungsgebühren:
· ab 21. bis 14. Werktag vor Fahrtantritt 25 % des im Vertrag festgelegten Fahrpreises


· ab 14. bis 7. Werktag vor Fahrtantritt 50 % des im Vertrag festgelegten Fahrpreises


· ab 07. bis 01. Werktag vor Fahrtantritt 75 % des im Vertrag festgelegten Fahrpreises.


– Die gebuchte Leistung kann um bis zu 5 Personen bis 1 Werktag (Mo–Fr) vor dem Fahrtag während der Geschäftszeiten schriftlich reduziert werden.

8 Charterbedingungen


8.1 Auf schriftliche Anfrage erhält der Kunde ein Angebot zur Charterung eines Schiffes. Nach Annahme des Angebots erhält der Kunde einen Vertrag zugesandt, der allein die Grundlage für die Charterfahrt darstellt. Etwaige Vertragsentwürfe des Kunden werden nicht anerkannt. Sonstige Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und der beiderseitigen Einverständniserklärung.

8.2 Der Charterpreis richtet sich nach Wochentag und Veranstaltungsdauer.

8.3 Entrichtung des Charterpreises: Der Rechnungsbetrag inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer ist bis 10 Werktage vor dem Fahrttermin zu entrichten. Der Kunde erhält über den Rechnungsbetrag eine gesonderte Rechnung, die er per Überweisung unter Angabe der Buchungs bzw. Rechnungs –Nummer zu begleichen hat. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung werden Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber in Höhe von 6 % des Charterpreises berechnet.

8.4 Rücktritt und Kündigung Kann der Kunde die gebuchte Fahrt nicht antreten, muss er den Chartervertrag spätestens 21 Werktage vor Fahrtbeginn schriftlich bei der Gesellschaft gekündigt haben. Hierbei gilt das Datum des Poststempels. Bei einer späteren Kündigung gelten folgende Stornierungsgebühren: 


· ab 20. bis 14. Werktag vor Fahrtantritt 30 % des im Vertrag festgelegten Charterpreises
· ab 14. bis 07. Werktag vor Fahrtantritt 50 % des im Vertrag festgelegten Charterpreises
· ab 07. bis 02. Werktag vor Fahrtantritt 75 % des im Vertrag festgelegten Charterpreises und des Buffets
· ab 02. Werktag vor Fahrtantritt 100 % des im Vertrag festgelegten Charterpreises und das Buffet.

8.5 Kann die gewünschte Schiffseinheit aus technischen Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden, wird nach Möglichkeit eine andere entsprechende Schiffseinheit ohne Mehrkosten als Ersatz bereitgestellt.Ersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen.

8.6 Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Genehmigungen hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu besorgen.

8.7 Durchgänge und Fluchtwege dürfen nicht verstellt werden. Das Anbringen von Dekorationsmaterial, Schildern, Werbemitteln jeglicher Art etc. in den Innen- und Außenbereichen des Schiffes oder an den Anlegestellen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Gesellschaft und nach Anweisung des Schiffspersonals erlaubt. Jegliche vom Kunden eingebrachte Gegenstände müssen den örtlichen feuerpolizeilichen und sonstigen Vorschriften entsprechen. Diese Gegenstände sind unmittelbar nach Veranstaltungsende durch den Kunden vom Schiff abzutransportieren. Ansonsten werden die Gegenstände auf Kosten des Kunden abtransportiert und gebührenpflichtig eingelagert.

8.8 Soweit die Gesellschaft für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen und auf Rechnung des Kunden; er haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt die Gesellschaft von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.

8.9 Der Kunde verpflichtet sich, die Gesellschaft unverzüglich und unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, dass die Leistungserbringung und / oder die Veranstaltung, sei es auf Grund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters, geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange der Gesellschaft zu beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zur Gesellschaft aufweisen und / oder die beispielsweise Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung der Gesellschaft. Verletzt der Kunde diese Aufklärungspflicht oder erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine Einwilligung, hat die Gesellschaft das Recht, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall gelten Ziff. 8.3. ff. der allgemeinen Bedingungen (Zahlung des Fahrpreises und der angemessenen Vermittlungsgebühr).

9 Verkehrsordnung

9.1 Jeder Fahrgast hat selbst darauf zu achten, dass er am Ziel seiner Fahrt das Schiff rechtzeitig verlässt. Wegen der kurzen Haltezeit der Schiffe ist es erforderlich, dass sich der Fahrgast schon vor Erreichen der Zielstation zum Schiffsausgang begibt.

9.2 Fahrgäste, die nachhaltig gegen die allgemeinen Beförderungsbedingungen verstoßen, die gesetzlichen und behördlichen Vorschriften verletzen, mutwillig Sachbeschädigungen verüben oder anderweitig die Ruhe und Ordnung an Bord stören, insbesondere andere Fahrgäste belästigen, können von der Weiterfahrt – unter gleichzeitigem Verfall des Fahrausweises – ausgeschlossen werden, ohne dass ihnen irgendwelche Ansprüche daraus zustehen. Das Hausrecht wird durch den Schiffsführer bzw. eine von ihm beauftragte Person ausgeübt. Nach der Namensfeststellung erfolgt gegebenenfalls die Übergabe an die zuständige Behörde an der nächsten Schiffsstation, an der dies ohne Verzögerung des Schiffsbetriebes möglich ist.
Schadenersatzansprüche behält sich die Gesellschaft vor.

10 Haftung

10.1 Die Rechtsbeziehungen zwischen der Gesellschaft und dem Fahrgast unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Haftung der Gesellschaft gegenüber dem Fahrgast richtet sich nach den deutschen gesetzlichen Vorschriften. Die Gesellschaft haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Unabhängig von §§ 701 ff. BGB haftet die Gesellschaft nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft oder der leitenden Angestellten.

10.2 Alle von der Gesellschaft nicht gegen Entgelt zur Beförderung übernommene Gegenstände bleiben auch bei Platzzuweisungen an Bord unter der alleinigen Obhut des Fahrgastes. Für den Verlust oder die Beschädigung von Geld, Schmuck und sonstiger Wertsachen wird nicht gehaftet.

10.3 Soweit die Gesellschaft Leistungen nicht selbst erbringt, tritt sie als Vermittler andere Verkehrs- und Leistungsträger auf. Die Gesellschaft haftet ausschließlich für die sorgfältige Auswahl dieser Verkehrs- und Leistungsträger.

10.4 Änderungen des Fahrplanes bleiben vorbehalten. Abweichungen von Fahrplänen durch Hoch- oder Niedrigwasser und sonstige Verkehrsbedingungen, durch Betriebsstörungen oder – unterbrechungen, sowie witterungsbedingte Einschränkungen oder aus anderen Gründen, die nicht von der Gesellschaft zu vertreten sind, begründen keine Ersatzpflicht; insoweit wird auch keine Gewähr für Einhaltung des Fahrplanes, von Anschlüssen oder Ausführung übernommen. Erstattungs- und Entschädigungsansprüche sind für solche Fälle ausgeschlossen. Wenn die Mitnahme an den einzelnen Stationen infolge maximaler Auslastung der Schiffskapazität nicht möglich ist, können hieraus keine Ersatzansprüche gegen die Gesellschaft abgeleitet werden. Der Gesellschaft bleibt der Einsatz einer anderen als im Fahrplan oder in anderen Drucksachen ausgeführten Schiffskategorie in jedem Falle vorbehalten. Auskünfte werden nach bestem Wissen erteilt.

11 Sonstiges

11.1 Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages – einschließlich dieser Geschäftsbedingungen – unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen ersetzen, die nach Zweck und Inhalt von beiden Seiten gewollt wurden, soweit dies rechtlich möglich ist. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.


11.2 An Bord der Schiffe ist im Innenbereich das Rauchen nicht gestattet.

Ausnahme: Es ist gestattet wenn, bei Veranstaltungen, alle beteiligten Personen, sowie auch das Bordpersonal damit einverstanden sind.


11.4 Diese Beförderungsbedingungen treten ab 01.01.2012 in Kraft. Alle vorherigen Beförderungsbedingungen sind ab diesem Zeitpunkt ungültig.


Änderungen unter Vorbehalt

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Wir stehen Dir gerne zu allen Anfragen jederzeit zur Verfügung 

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Spree Rundfahrten seit 2005 – Kleine Reederei, dafür umso größeres Herz

 

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